Seit dieser Woche gelten in der EU die Transparenzpflichten für KI-Systeme. Sie sind der unspektakulärste Teil des ganzen Regelwerks und der einzige, der in den nächsten anderthalb Jahren tatsächlich greift. Für Schweizer Häuser mit Wirkung in der EU heisst das: umsetzen, nicht abwarten.
Drei Dinge im Kern
Im Kern sind es drei Dinge. Wer mit einem System spricht, muss erkennen können, dass es kein Mensch ist. Künstlich erzeugte oder wesentlich bearbeitete Bilder, Tonaufnahmen und Videos müssen als solche erkennbar sein. Und Texte, die ohne menschliche Kontrolle veröffentlicht werden und öffentliche Angelegenheiten betreffen, müssen gekennzeichnet sein.
Die dritte Pflicht hat eine eingebaute Hintertür, die wir für den besseren Weg halten: Sie entfällt, wenn eine Person den Text vor der Veröffentlichung geprüft und verantwortet hat. Wer Freigabetore benutzt, erfüllt diesen Punkt also ohnehin.
Wie eine gute Kennzeichnung aussieht
Der Reflex ist ein Hinweis im Kleingedruckten. Das erfüllt den Buchstaben und verfehlt den Zweck. Brauchbar sind drei Stellen:
| Was gekennzeichnet wird | Wo es hingehört |
|---|---|
| dass eine Maschine antwortet | im ersten Satz des Gesprächs, mit dem Betreiber dazu |
| woher die Auskunft stammt | an der Antwort, mit Dokument und Änderungsdatum |
| erzeugte Bilder und Tonaufnahmen | sichtbar am Werk, nicht nur in den Dateiangaben |
Auch ohne EU-Bezug sinnvoll
Das Schweizer Recht verlangt bereits heute, dass eine Person weiss, mit wem sie es zu tun hat und wer ihre Daten bearbeitet. Eine klare Kennzeichnung ist zudem die billigste Massnahme gegen überhöhte Erwartungen. Wer weiss, dass eine Maschine antwortet, liest anders und fragt eher nach. Wer es nicht weiss, glaubt einer falschen Auskunft länger.
Der Nebeneffekt, den wir schätzen
Sobald an jeder Antwort steht, woher sie stammt, ändert sich die Diskussion im Haus. Sie dreht sich nicht mehr um das Modell, sondern um die Unterlagen. Genau dort gehört sie hin.
Der Sonderfall Stimme
Am wenigsten geklärt ist die Kennzeichnung am Telefon. Eine synthetische Stimme, die eine Anfrage entgegennimmt, ist für die anrufende Person nicht mehr zuverlässig als Maschine erkennbar, und der Hinweis muss deshalb ausgesprochen werden, in den ersten Sekunden und nicht im Bandansagentext davor. Wer das ernst nimmt, merkt schnell, dass sich damit auch die Erwartung ändert: Angerufene stellen kürzere, klarere Fragen, sobald sie wissen, woran sie sind.
Fazit: Die einzige Pflicht, die heute wirkt, ist auch die einfachste
Kennzeichnen kostet einen Satz, eine Herkunftsangabe und eine Stunde Arbeit. Es ist der Teil des europäischen Regelwerks, der am wenigsten diskutiert wurde und als einziger unverschoben in Kraft getreten ist. Wer in den nächsten Wochen eine Sache erledigt, dann diese.