Datenschutz, der gebaut ist, nicht zugesichert

Bei den üblichen Lösungen steht der Schutz im Vertrag. Er lässt sich auch in den Ablauf bauen, sodass vor jedem Aufruf eine Prüfung entscheidet.

Fast jede Schule, die heute ein KI-Werkzeug einführt, bekommt ihren Datenschutz in Form eines Vertrags: Der Anbieter sichert zu, die Eingaben nicht weiterzuverwenden. Das ist eine Zusicherung. Sie ist etwas anderes als eine Grenze, die im Ablauf steckt.

Zwei Bauweisen, nebeneinandergelegt

FrageÜbliche LösungGebaute Grenze
Wer entscheidet, was das Land verlässtdie Person, die tippteine Prüfung vor jedem Aufruf
Woraus besteht der Schutzeine Zusage im Vertrageine Bahn, die der Anfrage offensteht oder nicht
Was der Anbieter zu sehen bekommtdie Eingabe, wie sie kamnur Sachliches, ohne Namen und ohne Lernstand
Was übrig bleibt, wenn jemand nachfragtdie Vertragsklauselder protokollierte Weg dieser einen Frage

Die Entscheidung fällt vor dem Aufruf

Vor jeder einzelnen Anfrage entscheidet eine Prüfung, ob diese Frage die Schweiz überhaupt verlassen darf. Drei voneinander unabhängige Wächter schauen auf Personenbezug, und im Zweifel bleibt die Frage im Land. Alles Persönliche, also Noten, Lernfortschritt, Notizen und das Trainingsgespräch, läuft auf Apertus, dem offenen Schweizer Modell von ETH Zürich, EPFL und dem Höchstleistungsrechenzentrum CSCS in Lugano.

Eine Zusicherung ist ein Versprechen über das Verhalten eines Dritten. Eine Bahn ist eine Aussage über das eigene System, und die lässt sich vorführen.

Vierzig Fragen, zwanzig davon persönlich

Um zu sehen, ob die Prüfung hält, haben wir ihr einen festen Satz Fragen vorgelegt, bei dem wir vorher wussten, welche davon Personendaten enthalten. Keine dieser Fragen ist an ein Modell im Ausland gegangen.

40Fragen im Prüfsatz
20davon mit Personenbezug
0davon nach aussen gelangt

Das ist ein Befund und kein Freibrief: Ein Prüfsatz deckt ab, woran man beim Aufstellen gedacht hat. Genau deshalb steht hinter der Prüfung das Protokoll und nicht das Vertrauen in die Prüfung.

Vier Angaben, die den Nachweis tragen

  • Der Weg. Welche Bahn die Frage genommen hat, im Land oder nach aussen.
  • Die Entscheide. Wie jeder der drei Wächter entschieden hat, und woran.
  • Das Modell. Welches Modell geantwortet hat, mit Version und Kosten.
  • Die Freigabe. Wer das Ergebnis übernommen, geändert oder verworfen hat.

Eine Schule kann das ihrer Datenschutzbeauftragten Fall für Fall vorlegen. Bei einer Verarbeitung, die vollständig beim Anbieter im Ausland liegt, gibt es diesen Nachweis nicht, auch wenn die Zusicherung im Vertrag stimmt.

In absehbarer Zeit wird genau das verlangt

Im europäischen Recht gehört Bildung zu den Hochrisiko-Anwendungen. Die dazugehörigen Pflichten, also Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht, gelten nach der Verschiebung vom Sommer ab Dezember 2027. Drei davon lassen sich nicht nachträglich herstellen. Ein Protokoll über zwei Jahre Betrieb schreibt niemand rückwirkend.

Fazit: Der Unterschied zeigt sich am Tag der Nachfrage

Im Normalbetrieb sehen beide Bauweisen gleich aus. Der Unterschied zeigt sich, wenn jemand wissen will, was mit den Daten eines bestimmten Kindes geschehen ist. Wer das aus dem Protokoll beantwortet, hat Datenschutz gebaut. Wer den Vertrag hervorholt, hat ihn eingekauft.