Beschaffung entscheidet mehr als die Strategie

Digitale Souveränität soll in der öffentlichen Beschaffung verankert werden. Acht Anforderungen, die dafür in die Unterlagen gehören, konkret formuliert.

Der Schweizer KI-Anwenderverband fordert, digitale Souveränität in der öffentlichen Beschaffung zu verankern. Das ist der wirksamste Hebel, den es in diesem Feld gibt, denn was in den Ausschreibungsunterlagen steht, wird gebaut. Was dort fehlt, wird nachträglich nie ergänzt.

Ein Zuschlagskriterium bindet, ein Papier nicht

Ein Strategiepapier bindet niemanden ausserhalb des Hauses. Ein Zuschlagskriterium bindet jede Anbieterin, die mitmachen will, und es wirkt über die gesamte Vertragsdauer.

Zehn gut formulierte Zeilen in einer Ausschreibung verändern den Markt mehr als drei Absichtserklärungen, weil Anbieter ihre Produkte danach ausrichten, wo sie gewinnen wollen.

Acht Anforderungen, die in die Unterlagen gehören

  • Ort und Umfang der Datenhaltung, ausdrücklich auch für Suchindex, Zwischenspeicher und Protokolle, nicht nur für die Ablage.
  • Modellwechsel als Zusicherung: Die Modellwahl je Aufgabe ist konfigurierbar, ein Wechsel erfordert keine Anpassung der Anwendung.
  • Mindestens eine Variante im Land: Für Aufgaben mit besonders schützenswerten Daten steht ein Modell zur Verfügung, das in der Schweiz betrieben wird.
  • Vollständiger Datenexport in einem dokumentierten, lesbaren Format, jederzeit und ohne Zusatzkosten.
  • Protokollhoheit: Die auftraggebende Stelle kann die Protokolle selbst einsehen und auswerten.
  • Keine Weiterverwendung: Eingaben und Dokumente werden nicht zum Trainieren oder Verbessern fremder Modelle genutzt, vertraglich und nachweisbar.
  • Nachvollziehbare Antworten: Jede Auskunft nennt Dokument und Fundstelle.
  • Ausstiegsszenario: Was am Vertragsende geschieht, mit Fristen, Formaten und Kosten, schriftlich vor Vertragsbeginn.

Der Fehler, den fast alle machen

Die häufigste Formulierung lautet «Der Anbieter gewährleistet einen datenschutzkonformen Betrieb». Diesen Satz unterschreibt jede Anbieterin, weil er nichts Prüfbares enthält. Brauchbar sind nur Anforderungen, deren Erfüllung man sich vorführen lassen kann. Statt «sichere Datenhaltung» also: «Zeigen Sie in der Vorführung, wo der Suchindex liegt und wie ein vollständiger Export aussieht.»

Auch für eine Gemeinde mit dreissig Leuten

Eine Gemeinde mit dreissig Mitarbeitenden schreibt selten europaweit aus. Die acht Punkte funktionieren trotzdem, als Fragebogen an zwei oder drei Anbieter, vor der Unterschrift. Der Unterschied zwischen einer guten und einer schlechten Beschaffung liegt hier nicht im Verfahren, sondern darin, ob jemand die richtigen Fragen gestellt hat.

Gewichtung schlägt Wortlaut

Anforderungen, die nur im Pflichtenheft stehen, aber nicht in die Bewertung einfliessen, werden erfüllt, indem man sie ankreuzt. Wirksam werden sie erst als Zuschlagskriterium mit einem Gewicht, das im Verhältnis zum Preis ernst zu nehmen ist. Wer Souveränität mit fünf Prozent gewichtet und den Preis mit sechzig, hat entschieden, worauf es ankommt, und sollte sich über das Ergebnis nicht wundern.

Fazit: Souveränität schreibt man in Unterlagen, nicht in Positionspapiere

Ob Schweizer Institutionen in fünf Jahren handlungsfähig sind, entscheidet sich nicht im Parlament allein, sondern in ein paar hundert Beschaffungen pro Jahr. Der Aufwand dafür ist überschaubar. Es sind acht Anforderungen, und man muss sie nur hineinschreiben.